Vorwort

"Gehen Sie an die Öffentlichkeit, ich weiss mir nicht mehr zu helfen, wie man diese Blockade aufbrechen kann."

"Schreiben Sie ein Buch."

.. .. .. so der Rat von zweien meiner Rechtsanwälte.

Je mehr ich darüber nachdachte, umso praktikabler erschien mir dieser Vorschlag, alles niederzuschreiben, was mir und meiner Familie in den vergangenen achtzehn Jahren widerfahren ist. Obwohl ich noch nie viele Seiten geschrieben, noch den Versuch gemacht habe, mich literarisch zu betätigen, machte ich mich daran, die Unzulänglichkeiten unseres Rechtssystems, so wie ich es erlebt habe, aufzuschreiben.

Ich habe also ein Buch geschrieben, was ausser mir schon unzählige getan haben. Aber mein Bericht über die Odyssee durch die Instanzen der deutschen Rechtssprechung dürfte, wenn auch nicht einmalig, so doch symptomatisch sein.

Nachträgliche Gedanken

Es mag jetzt sehr viele geben, die sagen: Vorschrift ist Vorschrift. Das mag sein, wenn es sich dabei um die Stärke einer Mauer oder die Stabilität eines Brückenpfeilers handelt. Wenn es sich aber um ein menschliches Schicksal, in unserem Fall, um das Schicksal einer Familie dreht und bekannt ist, das die aktuelle Vorschrift nicht mehr zeitgemäss ist, so ist es, verdammt noch einmal, die Pflicht dieser Gralshüter, sich dieser neueren Erkenntnis anzuschliessen und auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu sein. Es ist geradezu als ein Versagen dieser Herren anzusehen, wenn sie entgegen neuerer, besseren Erkenntnisse sich diesen verweigern. Es kann wohl nicht der Sinn sein, auf veralteten Vorschriften herumzureiten, wenn es längst bekannt ist, dass ein beanstandeter Gesundheitsbefund nicht die Konsequenzen nach sich zieht, die man ihm, mangels besseren Wissens, unterstellt hat. Wenn also bekannt ist, dass beispielsweise LAF lone atrial fibrillation nicht unbedingt zu Fluguntauglichkeit führen muss, die deutschen Behörden aber stur nach veralteten Richtlinien handeln, obwohl es beispielsweise längst normal ist, in den USA und Europa Piloten mit diesem Befund nach entsprechenden Untersuchungen, die zur Abklärung dienen, fliegen zu lassen. Gibt es gerade hier bei dieser Angelegenheit einen besseren Beweis für das böswillige Versagen dieser vom Staat berufenen Funktionäre?

Dieses Prinzip des alles oder gar nichts, sollte in unserer Rechtswirklichkeit nichts zu suchen haben. Schliesslich soll doch ein Gesetz oder eine Vorschrift dem Menschen dienen und ihn nicht zu ihrem Sklaven machen. Diese Funktionäre sollten nicht weltfremde Gedankengirlanden drehen. Wenn wissenschaftlich neue Erkenntnisse von berufenen Institutionen existieren, so müssten diese stur auf total veralteten Ansichten und Richtlinien beharrenden Vorschriftenhüter automatisch verpflichtet und gezwungen sein, sich den neuen Erkenntnissen anzuschliessen. Da es sich dabei meist um Dinge handelt, die mit der menschlichen Existenz zu tun haben, die wiederum ihre Endlichkeit hat, so müsste eigentlich das sture Beharren auf falschen Vorschriften geradezu unter Strafe gestellt werden.

Wir selbst haben diesem Staat über Jahrzehnte Steuern bezahlt und davon nicht wenige. Als wir seine Hilfe brauchten, waren wir verlassen.


Das Buch kann interessierten Personen zu einem Selbstkostenpreis angeboten werden.

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